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sporting hamburg, Stadtsportmagazin,
c/o steuermann­­ sport GmbH,
Am Sandtorkai 1, 20457 Hamburg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen im Stadtsportmagazin sporting hamburg

Verlagsdaten:
sporting hamburg Stadtsportmagazin
c/o steuermann sport GmbH
Am Sandtorkai 1
20457 Hamburg

Geschäftsführer: Martin Blüthmann
E-Mail: info@sporting-magazin.de
Telefon: +49 (0)40 432084520
Telefax: +49 (0)40 226316488

Steuernummer: 48/760/03452
Amtsgericht Hamburg, HRB 140104

Bankverbindung: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE83 2005 0550 1043 2350 90
BIC: HASPDEHHXXX


1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und die jeweils gültige Preisliste für sporting hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für Werbeaufträge im Stadtsportmagazin des Auftragnehmers als verbindlich an. Abweichende Preise von der jeweils gültigen Preisliste werden ausschließlich schriftlich im Auftrag definiert.

2. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt. Sollte der Auftrag nicht schriftlich bestätigt sein, der Auftragnehmer aber trotzdem entsprechende Druckvorlagen erhalten, ist der Vertrag ohne Unterschrift gültig. Als Vertrag wird das letzte Angebot zugrunde gelegt.

3. Werden dem Auftragnehmer nach Beendigung eines Erst- oder Folgeauftrages weitere Anzeigen für Folgemonate zugesendet, verlängert sich der Auftrag um die ursprünglich gebuchte Anzeigenanzahl im Erst-­ oder Folgeauftrag. Abgeschlossene Anzeigenaufträge behalten auch ihre Gültigkeit bei, wenn der Auftragnehmer die Erscheinungsweise des gebuchten Titels erhöht oder mindert. Erhöht der Verlag die Erscheinungsweise des Titels, so werden die einzelnen Schaltungen entsprechend der ursprünglichen Laufzeit in den Monaten nach Absprache mit dem Kunden positioniert. Verringert der Verlag die Erscheinungsweise des Titels, so verlängert sich die Laufzeit proportional, gemessen an der gebuchten Anzeigenanzahl.

4. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5. Sollen Anzeigen nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer gesonderten Vereinbarung mit dem Verlag. Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen kann grundsätzlich nicht zugesagt werden.

6. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

7. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Vorlagen für Anzeigen und andere Werbemittel rechtzeitig bis zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zum Druckunterlagenschluss nicht oder nicht vollständig vor, so wird (wenn vorhanden und geeignet) das vorher geschaltete Motiv wiederholt. Ansonsten bemühen wir uns, den Platz alternativ zu füllen. Sollte dies nicht gelingen, wird der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.

8. Kosten des Auftragnehmers für von dem Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
9. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht rechtzeitige Ablieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten.

10. Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können oder eine Minderung der Druckqualität auftritt.

11. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

12. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige , aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Jeder weitere Haftungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer ist beschränkt auf die Höhe des Anzeigenentgelts. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 7 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

13. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

14. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in fremden Betrieben, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages bedient – hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der vereinbarten Leistung, wenn die betreffende Publikation mit erheblicher Verspätung von dem Auftragnehmer ausgeliefert worden ist. Im Übrigen besteht in den oben genannten Fällen keine Pflicht des Auftragnehmers auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder andere Werbemittel. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über eine oder mehrere Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden.

15. Die Rechnung ist innerhalb der aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen, vom Ausstellungsdatum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Die Stornierung eines Anzeigenauftrages muss dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden. Bei Stornierung einer Einzelanzeigenschaltung bis zum Anzeigenschluss der für die Schaltung vorgesehenen Ausgabe entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten. In diesem Sinne nicht fristgemäße Stornierungen können vom Auftragnehmer pauschal mit einer Stornierungsgebühr von 40% des Netto-Auftragswertes belegt werden.
Hat der Auftraggeber bei Bestellung einer Anzeigenserie einen Preisnachlass gegenüber dem Preis der der Serie entsprechenden Anzahl von Einzelanzeigen erhalten, so gilt dieser Preisnachlass für den Fall der vorzeitigen Kündigung der Anzeigenserie als nicht gewährt. Der für jede veröffentlichte Anzeige sich ergebende Preisdifferenzbetrag ist vom Auftraggeber nachzuzahlen. Die Zahlung ist fällig bei schriftlicher Mitteilung der Preisdifferenz durch den Auftragnehmer.
Die Kündigung einer Anzeigenserie vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist nur aus wichtigem Grund und nur bis zum Anzeigenschluss des folgenden Heftes möglich. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

17. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung im Fall des Vorliegens von Vertragslücken.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: Juli 2021